30.06-06.07.2024

Wilhelm-Mestekämper-Stadion
für Schülerinnen und Schüler
von 12-16 Jahren

Hast du Lust mal eine neue Sportart kennenzulernen? Baseball ist bei uns eher unbekannt, aber es ist ein sehr interessanter Sport. Nimm die Herausforderung an und lerne das Werfen und Schlagen. Fang an zu verstehen, warum es für viele Kids in Amerika das Größte ist einen Baseball Handschuh geschenkt zu bekommen.

Im Baseballcamp lernst du alles über Baseball. Unser Trainerteam aus dem Ort Stephenville im US-Bundesstaat Texas kennt sich bestens aus und vermittelt dir Baseball aus erster Hand. Du bekommst ein original T-Shirt und Cap von einem Major League Baseball-Team und los geht´s … In bester Stadionatmosphäre lernst du Technik und Regeln kennen. Gib alles für dein Team und gewinne das große Abschlußturnier!

Das Trainerteam besteht aus Highschool-Studenten und Erwachsenen. Du kannst neue Kontakte knüpfen und ganz nebenbei deine Englischkenntnisse verbessern. Aber keine Angst – wir haben auch Übersetzer. Das komplette Material wird gestellt, du brauchst nur Sportkleidung mitzubringen.

Und – wie sieht´s aus? Hast du richtig Lust auf Baseball bekommen? Dann melde dich schnell an und sichere dir einen Platz im Baseballcamp! Wir sehen uns und dann heißt es „Howdy“, wie man in Texas sagt.

Anmeldung zum Baseballcamp

Hast du Lust dabei zu sein? Dann füll das Anmelde Formular aus um mal eine etwas andere Sportart zu lernen als Fußball und wenn du schon da warst melde dich trotzdem an.

Anmeldung hier bald möglich!

    Rechtliches

    Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Baseballcamps verwendet. Die Daten werden gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht weitergegeben.
    Ausschließlich die Kontaktdaten (Name, Adresse) werden zur möglichen späteren Kontaktaufnahme archiviert.

    I. Allgemeines

    Die FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde bietet vom 30. Juni bis zum 06. Juli 2024 ein internationales Baseballcamp an. Dieses Baseballcamp soll der Freude am Erlernen einer neuen Sportart, der internationalen Begegnung zwischen amerikanischen und deutschen Jugendlichen und der praktischen Anwendungen der englischen Sprache dienen. Austragungsort des Baseballcamp ist das Wilhem-Mestekämper-Stadion in Nachrodt.

    Das Anmeldeverfahren beginnt ab sofort. Das Anmeldeformular sowie die Teilnahmebedingungen können von der Homepage: www.lennekirche.de/baseballcamp heruntergeladen werden. Ein Anspruch auf Durchführung des Baseball Camps besteht nicht.

    II. Leistungsinhalt

    1. Das Baseballcamp beginnt am Sonntag, den 30. Juni 2024 um 16:00 Uhr mit einem ersten Probetraining als Grundlage für die Einteilung der Teams. Eine Teilnahme am Probetraining ist unbedingt notwendig!

    Die genauen Zeiten für das Training und die Abendveranstaltungen findet ihr auf dem Flyer oder hier.

    2. Der Teilnehmerbeitrag für das Baseball Camp beträgt 69,00 € pro Person (59,00 € für Geschwisterkinder).

    Der Teilnehmerbeitrag für das Cheer & Dance Camp beträgt 49,00 € pro Person (39,00 € für Geschwisterkinder).

    Der Teilnehmerbeitrag für das Kids Camp beträgt 25,00 € pro Person (15,00 € für Geschwisterkinder).

    3. Im Preis inbegriffen sind das Training mit dem amerikanischen Trainerteam, ggf. die Nutzung von Schlägern, Bällen, Handschuhen, Schutzkleidung und weiterer Ausrüstung, kleine Snacks und Getränke während des Camps, ein original Major League Baseballshirt und –cap (für Cheer & Dance sowie das Kids Camp gibt es andere Shirts) sowie Betreuung durch Aufsichtspersonen. Snacks und Getränke während der Texas Night sind ebenfalls im Preis inbegriffen.

    4. Die Verpflegung am Donnerstag, den 04. Juli, der Independence Day Feier, ist nicht im Preis enthalten. Vor Ort werden jedoch günstige Verpflegungsmöglichkeiten angeboten.

    5. Das Baseballcamp wird von erfahrenen Leitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit amerikanischen Coaches gestaltet und durchgeführt.

    6. Muss das Baseballcamp aus unvorhersehbaren und von der FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde nicht zu vertretenden Gründen am gebuchten Tag ausfallen und kann die Lenne Kirche trotz Bemühungen die Sorgeberechtigten nicht rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, haftet die Lenne Kirche nicht für eventuell entstehende Aufwände der Sorgeberechtigten.

    7. Wir weisen darauf hin, dass wir mit unserem Teilnehmerbeitrag von 69,00 € nicht kostendeckend arbeiten. Unser Wunsch und Ziel ist, eine Teilnahmemöglichkeit für Kinder aus allen sozialen und nationalen Hintergründen zu bieten. Somit sind wir auf Spenden und Sponsoren angewiesen. Wer gerne eine „Teilnehmerpatenschaft“ übernehmen oder für die Arbeit spenden möchte, der kann das mit einer Überweisung auf folgendes Spendenkonto tun:

    Spar- und Kreditbank d Bundes Fr ev Gemeinden

    IBAN: DE96 4526 0475 0015 3517 00

    BIC: GENODEM1BFG

    Stichwort: Spende Baseball Camp

    III. Anmeldeverfahren und Bezahlung

    1. Die Sorgeberechtigten können ihre Kinder folgendermaßen für das Baseballcamp anmelden:

    a) Anmeldung im Internet unter www.lennekirche.de/baseballcamp

    b) Sollte der Teilnehmerbeitrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung eingegangen sein, wird der Platz nicht freigehalten.

    c) Eine telefonische Anmeldung oder Reservierung ist nicht möglich.

    2. Ein Vertrag zwischen der FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde und den Sorgeberechtigten kommt nur zustande, wenn eine schriftliche Anmeldung vorliegt, der Teilnehmerbeitrag rechtzeitig auf dem angegebenen Konto eingegangen sowie seitens der FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt ist.

    IV. Gesundheitsbedingungen

    1. Grundsätzlich sollten kranke Kinder nicht am Baseballcamp teilnehmen. Sofern Kinder aufgrund einer Besonderheit auf die regelmäßige Verabreichung von Medikamenten angewiesen sind, sind die Sorgeberechtigten dazu verpflichtet, die Verantwortlichen darauf hinzuweisen (gesundheitliche Beeinträchtigungen, Probleme o.ä.). Sondervereinbarungen für die Teilnahme beeinträchtigter Kinder sind schriftlich festzuhalten.

    2. Nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht durch die Erziehungsberechtigten durchführbare Medikamentengaben sollten durch unterwiesene Betreuungspersonen erfolgen. Hierzu ist erforderlich, dass dem Veranstalter eine Bescheinigung des Kinderarztes mit der genauen schriftlichen Medikation vorliegt. Insbesondere muss diese Medikation die Häufigkeit der Verabreichung, die genaue Menge und Zeitangabe enthalten.

    V. Bringen und Abholen der Teilnehmer

    Der Sorgeberechtigte verpflichtet sich, sein/e Kind/er pünktlich zum Beginn des Baseballcamps am vereinbarten Veranstaltungsort abzugeben und von dort vereinbarungsgemäß ebenfalls wieder abzuholen. Außerhalb der Baseballcamp-Zeiten übernimmt der Veranstalter keinerlei Aufsichtspflichten. Sofern das Kind/ die Kinder den Heimweg alleine antreten dürfen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies ist auf dem Anmeldeformular anzukreuzen.

    VI. Bildrechte

    Mit Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen bestätigen die Sorgeberechtigten wie auf der Anmeldung angegeben, dass die unter Mitwirkung / Anwesenheit der eigenen Person oder des für das Baseballcamp angemeldeten Kindes hergestellten Ton-, Bild- und Filmaufnahmen für alle Druck-, Rundfunk-, Film- und sonstige Wiedergabezwecke uneingeschränkt (z.B. Publikationen, Werbeflyer, Imagefilme, Internetauftritte usw.) verwendet werden können. Die entsprechenden Rechte werden an die FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde gegeben. Honorar­forderungen entstehen daraus nicht. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt.

    VII. Rücktritt und Ersatzteilnehmer

    1. Bei Nichtantritt am Tag des gebuchten Baseballcamps besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.

    2. Bei Abmeldung des Teilnehmer bis zum 31. Mai 2024 wird ein Betrag in der Höhe von 20,– € pro Person einbehalten.

    3. Bei Abmeldung des Teilnehmers ab 01. Juni 2024 bis zum Tag des Beginns des Camps wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten, wenn der frei gewordene Platz nicht wieder aufgefüllt werden kann. Sollte der freigewordene Platz aufgefüllt werden können, tritt Absatz VII Punkt 2 der ABB in Kraft.

    4. Muss ein Kind das Baseballcamp aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abbrechen, erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

    5. Rücktritts- oder sonstige Änderungserklärungen müssen schriftlich erfolgen.

    VIII. Haftung

    1. Die Sorgeberechtigten erklären gegenüber der FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde, dass eine Mitversicherung des teilnehmenden Kindes in der Haftpflichtversicherung der Sorgeberechtigten besteht, sowie dass die Sorgeberechtigten für mutwillige durch ihr/e Kind/er angerichtete Schäden haften.

    2. Die Sorgeberechtigten hinterlassen eine Telefonnummer, unter der sie in einem Notfall erreichbar sind. Sollte ein Notfall eintreten und die Sorgeberechtigten können nicht erreicht werden, erteilen diese gleichzeitig die Erlaubnis zur ärztlichen Vorstellung des Kindes. Die Sorgeberechtigten bestätigen durch Vertragsabschluss und Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen, dass die begleitenden Aufsichtspersonen bei gegebener Lebensgefahr die Vornahme von Heilbehandlungen ohne vorherige Rücksprache bestimmen können.

    3. Für das Baseballcamp, welches in der Trägerschaft der FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde durchgeführt wird, besteht grundsätzlich Deckungsschutz im Rahmen der Haftpflicht. Danach erstreckt sich der Deckungsschutz insbesondere auf Schadensfälle, die auf einer Verletzung der Organisations- und Verkehrssicherungspflicht sowie der Veranstalterverantwortung beruhen. Schäden, die durch Organisation und Veranstaltungen von Kooperationspartnern auftreten, liegen in deren Verantwortung und sind mit dem jeweiligen Kooperationspartner abzuwickeln.

    4. Das Kind/die Kinder haben den Anweisungen des Personals und den begleitenden Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Sollte das Kind/die Kinder trotz mehrfacher Aufforderungen die Anweisungen nicht beachten, kann ein Ausschluss aus dem Baseballcamp erfolgen.

    5. Die FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wie Kameras, MP3-Playern, Schmuck, Handys oder ähnlichem, die die Kinder zu den Veranstaltungen mitbringen.

    IX. Rechtswahl

    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Sorgeberechtigten und der FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

    X. Gerichtsstand und Leistungsort

    1. Die Sorgeberechtigten können die FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen gegen Sorgeberechtigte bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der FeG Lenne Kirche Nachrodt-Wiblingwerde vereinbart.

    2. Ort der Leistungserfüllung ist Nachrodt.

    XI. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    Nachrodt, den 15. April 2024

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    Kontakt

    Lenne Kirche

    Gottesdienst:
    Hagener Straße 1, Nachrodt

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    Hohenlimburger Straße 22
    58759 Nachrodt-Wiblingwerde

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    Lennekirche e.V.

    Spar- und Kreditbank d Bundes Fr ev Gemeinden
    IBAN: DE96 4526 0475 0015 3517 00
    BIC: GENODEM1BFG